Am späten Abend des 25. Januar 1936 starb im so genannten Fürstenzimmer des evangelischen Peter-Friedrich-Ludwig-Hospitals zu Oldenburg ein einfacher, schlichter Priester und Ordensmann: P. Dr. Titus M. Horten OP. Wenige Stunden vor seinem Tod hatte die Oberin der Diakonissen veranlasst, dass er aus einer vergitterten Krankenzelle des Gefängnislazaretts – einer besonderen Abteilung des Hospitals – auf das Großherzogliche Krankenzimmer, das so genannte Fürstenzimmer, verlegt worden war. Das war eine symbolträchtige Geste. P. Titus war in der Tat auf seine Art ein "Fürst", ein bewundernswerter, über den Durchschnitt weit hinausragender und zugleich liebenswerter Mensch, - ein heiligmäßiger Priester und Ordensmann.
Fünf Tage später wurde P. Titus in Vechta wie in einem Triumphzug zu Grabe getragen. Etwa 6.000 Gläubige nahmen daran teil. Ganz offensichtlich war das triumphale Begräbnis ein massiver Protest der katholischen Bevölkerung gegen die üblen kirchenfeindlichen Machenschaften der damaligen politischen Machthaber. Das Volk war davon überzeugt: Da ist ein Unschuldiger im Gefängnis zu Tode gekommen. P. Titus war vorher neun Monate im Gefängnis gewesen und von einem Gericht in 1. Instanz wegen angeblicher Devisenvergehen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.
Ganz offenkundig und eindeutig war die außergewöhnlich starke Beteiligung an der Beisetzung von P. Titus aber auch ein Zeichen dafür, dass er sich im Herzen des Volkes einen Platz erobert hatte; – sie war der augenfällige Ausdruck einer außerordentlich hohen Wertschätzung, ja der Verehrung für den heiligmäßigen Priester und Ordensmann. Dafür ist ein Beweis die Tatsache, dass von Anfang an seit seiner Beisetzung spontan viele Gläubige zu seinem Grab pilgerten, es mit Blumen, Kränzen und Kerzen schmückten und P. Titus wie einen "Heiligen" verehrten, den "Heiligen des Oldenburger Landes". Sie trugen ihm vertrauensvoll ihre Anliegen vor oder dankten ihm für eine Gebetserhörung, die sie der Fürbitte von P. Titus zuschrieben.
So war es nicht verwunderlich, dass der damalige Bischof von Münster, Dr. Michael Keller, 1948 für P. Titus den Seligsprechungsprozess einleitete. Dessen Durchführung ist dann, nach dem Abschluss eines so genannten Ergänzungsprozesses in Münster im Jahre 1985 in Rom in ein neues Stadium getreten.
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