Die gedruckt vorliegenden Briefe, die P. Titus während seiner Haftzeit im Gefängnis zu Oldenburg geschrieben hat, geben einen aufschlussreichen Einblick in seine menschlichcharakterliche Grundhaltung, aber vor allem in die religiöse Tiefendimension, aus der heraus P. Titus gedacht, gebetet, gearbeitet und gelitten hat. Diese Briefe lassen freilich nicht ahnen, welches Ringen mit sich selbst und welche harte Selbstüberwindung und Selbstbezwingung seines ihm angeborenen cholerischen Temperaments vorausgegangen war, ehe er den hohen menschlich-charakterlichen und den bewundernswerten religiös-sittlichen Stand erreicht hat, der sich in den Briefen offenbart.
Seine Lage im Gefängnis betrachtete P. Titus rein übernatürlich. "Es ist Gottes Wille, dass ich hier bin; diesen Willen soll und muss ich erfüllen!" Seine Aufseher und Wärter im Gefängnis schätzten ihn und taten ihm manches Gute an. Aber von höherer Stelle aus wurde er in vieler Hinsicht schikaniert. So wurde dem Gefängnispfarrer für längere Zeit verboten, allein mit P. Titus zu sprechen. Erst nach dem tragischen Tod von P. Thomas (s. o.) trat eine Besserung ein. Sein Tagewerk im Gefängnis war ein einziges Gebet. Seine Lieblingslektüre waren bezeichnender Weise die Schriften des hl. Johannes vom Kreuz.
Wenn P. Titus auch fest davon überzeugt war, dass sein Schicksal von Gott so gefügt war, so empfand er es doch schmerzlich, dass ihm die Erfüllung des göttlichen Willens zuweilen noch schwer fiel. Immer wieder bat er darum, ihm durch das Gebet zu helfen, im rechten Glaubensgeist die Zeit der Prüfung durchzustehen. So ernst nahm er es mit der bedingungslosen Erfüllung des Willens Gottes. Er erstrebte ein freudiges, frohes Tragen der Leidenszeit. Trost fand er im Gedenken an die Ölbergstunden des Herrn. Es gelang ihm, sich in dieser Hinsicht so in die Gewalt zu bekommen, dass er dem ersten Termin der Gerichtsverhandlung mit Gelassenheit und zuversichtlichem Gottvertrauen entgegensah.
Das Urteil in 1. Instanz vom 4. November 1935 lautete auf eine Strafe von 2 Jahren Gefängnis und eine hohe Geldstrafe. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. So blieb P. Titus im Gefängnis.
Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich in den nächsten Monaten der Haft von Woche zu Woche, von Tag zu Tag. Er litt unter krampfhaften Herzbeschwerden und quälender Atemnot. Eine Leichensektion unmittelbar nach dem Tode hat ergeben, wie schwer krank P. Titus in der Tat gewesen ist. Schließlich musste er in das Gefängnislazarett am evangelischen Peter-Friedrich-Ludwig-Hospital verlegt werden. Dort lag er die letzten 12 Tage seines Lebens in einer verriegelten und vergitterten Krankenzelle. Tagsüber wurde er von den Diakonissen so gut betreut, wie sie nur konnten. Abends übernahmen Clemensschwestern vom kath. Pius-Hospital die Nachtwache am Krankenbett.
Der Gefängnisgeistliche, der spätere Bischöfliche Offizial Grafenhorst, besuchte ihn oft und spendete ihm auch die Sterbesakramente. Später einmal hat er geschrieben: "Die Besuche in seinen letzten Tagen waren sehr schwer. Er bot ein Bild des Jammers. Ich musste, wenn ich ihn sah, jedes Mal an den gekreuzigten Christus denken. Seit einer Woche hatte er kaum einen Augenblick geschlafen vor Schmerzen und Erschöpfung. Sein Herz machte ihm viel zu schaffen, die Nerven zitterten, seine Lunge und fast alle anderen Organe waren angegriffen. Er, der sein ganzes Leben für andere da gewesen war, sein ganzes Vermögen hergegeben hatte, lag nun wie ein Verbrecher hinter vergitterten Fenstern. Seine Schmerzen nahmen von Tag zu Tag zu. Er bat mich, seinen Fuß ein wenig zur Seite zu legen. Ich tat es. Aber nach ein paar Sekunden schon sagte er: 'Legen Sie ihn doch bitte wieder zurück.' Er hatte die Gestalt des Schmerzensmannes angenommen. Er klagte nicht. Immer wieder sprach er: 'Heiligstes Herz Jesu, alles für dich.' Am Sonntag in der Frühe ging ich in das Peter-Friedrich-Ludwig-Hospital, um ihn zu sehen. Die Oberschwester empfing mich an der Tür. Sie sagte ungefähr Folgendes: 'P. Titus ist tot. Kommen Sie mit und sehen Sie, wie friedlich und hoheitsvoll er aussieht. Er hat den ewigen Frieden. Er ist jetzt hier unten im Fürstenzimmer. Gestern Nachmittag habe ich veranlasst, dass er aus dem Gefangenenzimmer fortgeholt und nach hier gebracht wurde. Er hat es noch empfunden und sagte: 'Hier ist es besser als oben, hier hat man Licht und Luft. Ich danke Ihnen vielmals.' Im Fürstenzimmer war P. Titus gestorben. Das hatte Gott so gewollt und gefügt. Fürstlich erhaben war das Antlitz dieses großen Toten. Ein Lächeln spielte um seine Züge, er hatte den Sieg errungen."
Am 25. Januar 1936, nachts um 11.30 Uhr, hatte Gott ihn heimgeholt.
Am 31. Januar 1936 wurde der Mitangeklagte von P. Titus, P. Provinzial Laurentius Siemer, in der Berufungsverhandlung von der Anklage freigesprochen. P. Titus konnte von einem irdischen Richter nicht mehr freigesprochen werden; er war schon vor seinem höchsten Richter erschienen und hat von diesem - davon sind alle überzeugt, die P. Titus gekannt haben – das Urteil gehört: "… Wohlan, Du guter und getreuer Knecht! Geh' ein in die Freude Deines Herrn."